Merkblatt zu Abwasserschäden
Ein Merkblatt der BiSW zum Download
Schutz gegen Rückstau
aus dem Kanalnetz der
Stadt Schongau
" Die Feuerwehr musste Keller leer pumpen" findet man immer wieder in Berichten über Starkregenereignisse in besiedelten Gebieten. Keller und andere tiefliegende Räume werden überflutet, weil manches Haus noch immer nicht genügend gegen Kanalrückstau gesichert ist.
Hierdurch entstehen dem Hauseigentümer oft sehr große Schäden. Dabei kann er sie vermeiden, wenn er sein Haus entsprechend den heutigen technischen Möglichkeiten und den geltenden Vorschriften gesichert hat. Zudem ist er nach geltendem Recht für alle Schäden haftbar, die auf dem Fehlen dieser Sicherungen beruhen. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in der Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Schongau und in den DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und GS“ und DIN EN 12056-1 bis 4 „Schwerkraftentwässerung von Gebäuden“.
Das Kanalnetz unserer Stadt kann nicht darauf ausgerichtet werden, dass es jeden Starkregen sofort ableiten kann. Deshalb muss bei starken Regen eine kurzzeitige Überlastung des Entwässerungsnetzes und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen in Kauf genommen werden. Dabei kann das Wasser des Kanals aus den tiefer gelegenen Ablaufstellen im Keller (Gully, Ausgüsse, Waschmaschinenanschlüsse etc.) austreten, falls diese Ablaufstellen...
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